Wenn das Finanzamt eurer Satzung „grünes Licht“ gegeben hat, müsst ihr euch zur Gründungsversammlung treffen. Auf der Versammlung muss mindestens eine Person als Vorstand gewählt werden, und ein entsprechendes Protokoll muss angefertigt werden.
Im Anschluss wird das Protokoll vom Protokollführer unterschrieben, und die originale Satzung muss von allen sieben Gründungsmitgliedern inklusive Anschrift unterzeichnet werden.